Informationen zur Steuererklärung

Alle J-1 Austauschbesucher werden nach dem Ende eines Steuerjahres aufgefordert, bestimmte Informationen der Internal Revenue Service ( IRS) bis zum 15. April des darauffolgenden Jahres mitzuteilen.

Die erforderlichen Formulare variieren und sind abhängig von Ihren Arbeitskonditionen in den USA.

Ein Versäumnis der Steuererklärung könnte sowohl Ihre zukünftige Einreise in die USA beeinflussen, als auch eine mögliche Rückerstattung, die verpasst werden könnte.

Da das Ausfüllen von Steuerunterlagen kompliziert sein kann, empfehlen wir Ihnen sich von einem professionellen Steuerberater beraten zu lassen.

Die AHK USA kann keine professionelle Steuerberatung anbieten. Jedoch haben wir eine Partnerschaft mit Taxback.com, einem Steuerberatungsunternehmen. Sprintax.com ist in der Lage, Ihnen Hilfe zu leisten, vor allem bei der Identifizierung und dem Ausfüllen der erforderlichen Formulare, die Sie einreichen müssen. Für weitere Informationen dazu, bitte schicken Sie eine E-mail an visa@gaccny.com. Seien Sie sich sicher, dass Sie Ihre W-2 (Lohnbescheinigung) von Ihrer Gastfirma erhalten haben. Wenn Sie Ihre W-2 Form noch nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Gastfirma sofort in Verbindung, um sicherzustellen, dass diese Ihre korrekte Adresse hat.