Welche J-1 Visumskategorie ist die richtige für Sie?
Intern
Vollzeitstudent, der in einem Präsenzstudiengang eingeschrieben ist und zum Beginn des Praktikums mindestens ein Studiensemester absolviert hat.
ODER
Auszubildender (Deutschland, Österreich, Schweiz) in einer anerkannten dualen Berufsausbildung.
ODER
Jeder Absolvent, der innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss das J-1-Programm beginnt.


Trainee
Absolvent einer postsekundären akademischen Einrichtung ODER einer anerkannten dualen Berufsausbildung außerhalb der Vereinigten Staaten, der nach seinem Abschluss mindestens 12 Monate Vollzeit-Berufserfahrung in seinem Berufsfeld außerhalb der Vereinigten Staaten gesammelt hat.
Ohne Abschluss: Fünf Jahre Berufserfahrung außerhalb der Vereinigten Staaten in dem Berufsfeld, in dem der Bewerber ein Praktikum anstrebt.
FAQ
Sie können mehrere J-1 Visa beantragen, sofern Sie weiterhin die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Wenn Sie ein zweites Praktikum bei demselben Gastunternehmen absolvieren, muss aus Ihrem Trainingsplan klar hervorgehen, dass Sie andere Aufgaben als bei Ihrem ersten Praktikum übernehmen und neue Fähigkeiten erlernen werden.
Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Ende eines Praktikums in der Kategorie Intern and dem Beginn eines Praktikums in der Kategorie Trainee in der Regel mindestens zwei Jahre physische Anwesenheit außerhalb der Vereinigten Staaten erforderlich sind.
Es ist auch möglich, ein J-1 Visum für in der Kategorie Intern/Trainee zu erhalten, nachdem Sie bereits ein J-1 Visum in einer anderen Kategorie (z. B. Au-pair, Student) hatten.
Leider ist es Inhabern eines J-1 Visums nicht gestattet, während der aktiven Laufzeit des Programms oder während der 30-tägigen Grace Period nach Ablauf des Programms nach Kuba zu reisen.
Ein J-2 Visum ist ein Visum für den Ehepartner oder das Kind eines J-1 Visumsinhabers. Das J-2 Visum ist von der Laufzeit des J-1 Visums abhängig.
Es ist möglich, eine Arbeitserlaubnis für das J-2 Visum zu erhalten, jedoch nicht, wenn das Gehalt aus dieser Arbeit zur Unterstützung des J-1 Visumsinhabers während eines aktiven Programms benötigt wird. Für weitere Informationen zum J-2 Visum kontaktieren Sie uns bitte.
Wir verlangen von Gastunternehmen, dass sie für Praktika, die länger als 6 Monate dauern, mindestens den staatlichen Mindestlohn zahlen. Für Programme mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten besteht diese Verpflichtung zwar nicht, allerdings empfehlen wir eine Bezahlung.
Zusätzliche Unterstützung, wie z. B. die Übernahme von Transportkosten oder die Erstattung von Versicherungskosten, wird ebenfalls empfohlen, ist für Gastunternehmen jedoch nicht verpflichtend.
Ihr J-1 Visum ist genau für den Zeitraum Ihres Praktikums (Start-/Enddatum) gültig. Sie dürfen bis zu 30 Tage vor Beginn Ihres Praktikums in die USA einreisen und bis zu 30 Tage nach Ende Ihres Praktikums in den USA bleiben. Diese sogenannte „Grace Period“ ist nicht auf Ihrem Visum vermerkt. Sie dürfen Ihr Praktikum in dieser Grace Period nicht fortsetzen.
Sie können an Kursen und Seminaren teilnehmen, und Freiwilligenarbeit leisten, unter der Bedingung, dass Ihr Programm aktive und in Vollzeit fortgesetzt und dadurch nicht negativ beeinflusst wird. Als J-1 Visumsinhaber dürfen Sie in den USA keinen Nebenjob ausüben.
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Krankenversicherung für einen Auslandsaufenthalt, einfach erklärt
Das US Department of State verlangt, dass Sie während Ihres gesamten Aufenthalts in den USA, vom Tag Ihrer Einreise bis 30 Tage nach Ende Ihres Programms, über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Die folgenden Deckungssummen müssen erfüllt sein:
- Kranken- und Unfallversicherung 100.000 $
- Leistungen für medizinische Evakuierung 50.000 $
- Leistungen für die Überführung von sterblichen Überresten 25.000 $
- Selbstbehalt von nicht mehr als 500 $ pro Unfall oder Krankheit
Sie können diese spezielle Krankenversicherung bei Anbietern in Ihrem Heimatland abschließen, oder alternativ bei einem der folgenden Anbieter:
Global Secutive, LLC: https://www.esecutive.com/ebs/gacc10
IMG: https://www.imglobal.com/travel-medical-insurance/patriot-exchange-program
Bitte beachten Sie, dass alle J-1 Visumsinhaber und begleitende Ehepartner/Kinder den Bestimmungen des Affordable Care Act (ACA) unterliegen können.
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