Kranken- und Unfallversicherung

Es ist Pflicht, dass jeder J-1 Visumsträger über den gesamten Aufenthaltszeitraum (Tag Ihrer Einreise in die USA bis 30 Tage nach Praktikumsende) krankenversichert ist. Bitte schließen Sie eine eigene Krankenversicherung ab und achten Sie bitte darauf, dass Ihre Versicherung folgende Mindestdeckungsbeiträge beinhaltet:


Alternativ können Sie auch eine amerikanische Versicherung über:

Achtung! Bitte geben Sie immer folgenden Zeitraum für die Krankenversicherung an: Vom Tag Ihrer Einreise in die USA bis 30 Tage nach Praktikumsende.

Unabhängig davon, ob Sie eine eigens gewählte Krankenversicherung oder die von Global Secutive abschließen, fügen Sie bitte Ihrem Antrag eine Versicherungsbestätigung bei, welche Ihren Namen, die Versicherungsnummer, die Leistungen Ihrer Versicherung sowie den genauen Versicherungszeitraum benennt.

Bitte beachten Sie, dass J-1 Austauschbesucher und ihre Begleitpersonen (Ehepartner, Kinder) eventuell den Anforderungen der Affordable Care Act (ACA) folgen müssen.