GACC J-1 Exchange Visitor Programm

Vielen Dank für Ihr Interesse am J-1 Exchange Visitor Programm der German American Chambers of Commerce! 

Was ist das J-1 Visum?

Ein J-1 Exchange Visitor Visum für ein Praktikum in den USA kann beim US-Konsulat im Heimatland nur unter Vorlage eines DS-2019 Berechtigungszertifikats (Certificate of Eligibility) beantragt werden.

Die German American Chamber of Commerce, Inc. und die German American Chamber of Commerce of the Midwest, Inc. (GACCs) sind als gemeinnützige Organisationen offiziell durch das U.S. Department of State (DoS) authorisiert, ein DS-2019 Berechtigungszertifikat für Praktikanten und Trainees auszustellen. Mit der Ausstellung des DS-2019 Berechtigungszertifikats agieren die GACCs während des gesamten USA-Aufenthalts der Teilnehmer als deren Schirmherr (= Sponsor).

Die Vergabe des DS-2019 Zertifikats und damit die Teilnahme am J-1 Exhange Visitor Programm der GACCs ist an verschiedene Auflagen des DoS und interne Genehmigungsprozesse geknüpft.

Die GACCs bieten das J-1 Exhange Visitor Programm in den Kategorien "Intern" und "Trainee" an. Das J-1 Exhange Visitor Visum dient der praktischen, beruflichen Aus- und Weiterbildung und wird nur für zeitlich begrenzte Aufenthalte (maximal 12 Monate für Praktikanten und maximal 18 Monate für Trainees) gewährt.

Ein J-1 Exchange Visitor Visum kann von Studenten, Absolventen (bis zu 12 Monate nach Studienabschluss) und Berufseinsteigern in Anspruch genommen werden.

Bitte beachten Sie, dass das J-1 Exchange Visitor Visum KEIN Arbeitsvisum ist und nicht für einen dauerhaften Aufenthalt in den USA ausgelegt ist.

Alle Programmteilnehmer und ihre Gastfirmen müssen bei Antragsstellung die Richtlinien des DoS und die Genehmigungsprozesse der GACCs zur Kenntnis nehmen und akzeptieren.

Gastfirmen, die eine dauerhafte Arbeitsbeschäftigung eines Bewerbers anstreben, sollten bitte einen entsprechenden Anwalt kontaktieren.

Die GACCs behalten sich jederzeit das Recht vor, die Übernahme der Schirmherrschaft abzulehnen, sollte sie einen potentiellen Missbrauch seitens Bewerber oder Gastfirmen vermuten bzw. sollten Bewerber oder Gastfirmen ungeeignet erscheinen. In dem Fall werden, sofern das DS-2019 Berechtigungszertifikat noch nicht ausgestellt ist, bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Hierzu beachten Sie bitte unsere Richtlinien bzgl. Gebührenrückerstattung.

Für detailliertere Informationen lesen Sie sich die "Code of Federal Regulations" in kompletter Form durch.

Wer kann ein J-1 Visum beantragen?

Ein J-1 Exhange Visitor Visum kann von Studenten, Absolventen und Berufseinsteigern beantragt werden. Die GACCs bieten das J-1 Exchange Visitor Programm in den Kategorien "Intern" und "Trainee" an. Die maximale Dauer des J-1 Exhange Visitor Visums kann maximal 12 (Intern) bzw. 18 Monate (Trainee) betragen.

Generelle Teilnahmevoraussetzungen für alle Bewerber:


Bitte prüfen Sie hier welche J-1 Exhange Visitor Visumskategorie Sie beantragen müssen.

Allgemeine Informationen zum J-1 Visumsprozess

Folgen Sie bitte Schritt für Schritt dem Antragsprozess und lesen Sie sich alles sehr genau durch, vor allem unsere wichtigen Hinweise bezüglich der Antragszusammenstellung.

Sobald uns alle Unterlagen von Ihnen und Ihrer Gastfirma korrekt vorliegen und geprüft wurden, und das Interview (per Zoom) durchgeführt wurde, gilt Ihr Antrag als vollständig und wir werden ab diesem Zeitpunkt mit der Bearbeitung Ihres DS-2019 Berechtigungszertifikats beginnen.



Teilnahmevorausetzungen

Ein J-1 Exhange Visitor Visum kann von Studenten und Absolventen beantragt werden. Die GACCs bieten das J-1 Exhange Visitor Visum in den Kategorien "Intern" und "Trainee" an.


Die maximale Dauer des J-1 Exhange Visitor Visums beträgt 12 (Intern) bzw. 18 Monate (Trainee).


J-1 Visa sind oft auch für Auszubildende erhältlich.  Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie an einer deutschen Ausbildung teilnehmen und mehr Informationen über das Visumverfahren wünschen.


Voraussetzungen für Bewerber finden Sie hier.


Voraussetzungen für Gastfirmen finden Sie hier.

Bearbeitungszeit, Kosten und weitere Hinweise

Sobald uns alle Unterlagen von Ihnen und Ihrer Gastfirma vorliegen, gilt Ihr Antrag als vollständig und wir werden mit der Bearbeitung Ihres Antrags zum Erhalt des DS-2019 Berechtigungszertifikat beginnen. Generell sollten uns alle Unterlagen circa 10 Wochen vor Startdatum des Praktikums vorliegen; und wir stellen das DS-2019 in der Regel circa 6-8 Wochen vor Startdatum aus. 

Unsere Bearbeitungsgebühr berechnet sich nach der Dauer Ihres Praktikums. Eine detaillierte Aufstellung unserer Bearbeitungsgebühren finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass alle Beträge in US-Dollar angegeben sind und entweder durch Überweisung auf unser deutsches Konto oder per Angabe Ihrer Kreditkartennummer beglichen werden können. Nähere Informationen zu unseren Zahlungsmodalitäten erhalten Sie von einem unserer Mitarbeiter.

Das US-Konsulat in Deutschland berechnet derzeit $185 für die Ausstellung eines Visums. J-1 Antragsteller müssen auch eine sogenannte SEVIS Verwaltungsgebühr von $220 begleichen, die nach Ausstellung des DS-2019 Berechtigungszertifikats an das U.S. Department of Homeland Security überwiesen werden muss. Nähere Informationen dazu, zu aktuellen Visawartezeiten, etc. finden Sie auf der Webseite des US-Konsulats.

Interkultureller Aspekt des Programms

Jedes Austauschprogramm in den USA muss auch interkulturelle Komponente beinhalten.

Warum muss das "Exchange Visitor Program" (EVP) eine interkulturelle Komponente beinhalten?

Jedes EVP leistet einen wertvollen Beitrag zur deutsch-amerikanischen Völkerverständigung. Es bietet Teilnehmern und Amerikanern unbegrenzte Möglichkeiten, sich über Denkweisen, Meinungen, etc. auszutauschen, Vorurteile und Missverständnisse abzubauen und die Beziehungen zwischen Amerikanern und dem Rest der Welt zu stärken.

In Übereinstimmung mit dem Fulbright-Hays Act von 1961 sollen kulturelle, pädagogische und fachliche Austausche das gegenseitige Verständnis ausbauen - und dazu beitragen, dass eine Basis des Vertrauens zwischen Amerikanern und dem Rest der Welt hergestellt wird. Durch das Zusammenbringen von Menschen werden Perspektiven und Erfahrungen geteilt - zu Hause und im Ausland.

Jede EVP-Kategorie bietet den Teilnehmern eine einzigartige Gelegenheit, die USA und ihre Vielfalt zu erleben. Die interkulturelle Komponente und deren Erfahrung ist entscheidend für den Erfolg jedes einzelnen Austauschs und für die langfristige Wirksamkeit des Programms und der Völkerverständigung insgesamt. 

Erfolg lässt sich am besten durch eine sorgfältige Planung und Ausführung der interkulturellen Komponente erreichen.

Was ist das Ziel einer interkulturellen Komponente ?

Der interkulturelle Austausch während des Programms gibt den Teilnehmern die Gelegenheit, die amerikanische Gesellschaft und Kultur außerhalb ihres Praktikumsplatzes kennen zu lernen; ihre eigene Kultur, Traditionen und Ansichten mit Amerikanern zu teilen; zu helfen, die Welt aus einer anderen Perspektive zu sehen; toleranter und respektvoller zu sein, Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu entdecken. Das sind die Ziele von Austauschprogrammen generell und zentrale Gründe, warum das EVP existiert.

Informationen zu einem zweiten J-1 Visum

Internship

Das zweite Praktikum kann bei der ursprünglichen Gastfirma oder bei einer neuen Gastfirma stattfinden.

 

Traineeship

Trainees haben Anspruch auf ein zweites Trainingsprogramm, wenn sie nach dem ersten Trainingsprogramm mindestens zwei Jahren außerhalb der Vereinigten Staaten verbracht haben.


Bewerber, die ihr erstes Praktikum (in der Kategorie "Intern") in den USA erfolgreich abgeschlossen haben und die Auswahlkriterien für ein weiteres Praktikum nicht mehr erfüllen, können am J-1 Traineeprogramm teilnehmen, wenn sie für mindestens zwei Jahre außerhalb der Vereinigten Staaten gewohnt haben.


J-1 Visum - Verlängerung

Es ist möglich, das J-1 Exchange Visitor Visum bei der Gastfirma bis zu einer Gesamtdauer von 12 bzw. 18 Monaten zu verlängern, abhängig von der J-1 Exchange Visitor Visakategorie. Eine Verlängerung ist nur einmal während der gesamten Zeit des Programms erlaubt. Der Antragsteller sollte sorgfältig seine Optionen abwägen, bevor er seine Entscheidung über die Dauer der Verlängerung fällt.

Eine Verlängerung sollte nicht einfach eine Fortsetzung der aktuellen Tätigkeit sein. Eine Verlängerung wird lediglich unter der Bedingung genehmigt, dass der Praktikant/Trainee neue, weiterführende Aufgaben in seinem Tätigkeitsbereich oder z.B. ein neues Projekt übernehmen wird. Diese neuen Aufgaben müssen auf den praktischen Fähigkeiten, die der Praktikant/Trainee in der aktuellen Phase erlernt hat, basieren und darauf aufbauen. Die Bewerbungsunterlagen, die der Antragssteller und seine Gastfirma einreichen, müssen diese Veränderungen widerspiegeln.

Die Genehmigung des Antrags auf Verlängerung ist abhängig von der Einhaltung der oben genannten Kriterien. Daher müssen die Unterlagen sehr sorgfältig und detailliert vorbereitet werden! 

Genauere Informationen zu den Dokumenten, die eingereicht werden müssen und zu den Reiseregelungen während der Verlängerung, finden Sie hier.

Zur Anmeldung für eine J-1 Exchange Visitor Visumsverlängerung füllen Sie bitte die Registrierungsform aus.

Gebührenrückerstattung

SEVIS-Gebühr

Kann die SEVIS-Gebühr zurückerstattet werden? Wird die SEVIS-Gebühr rückerstattet, wenn das Visum abgelehnt wird oder der Visumsstatus geändert wird?

Einmal bezahlt, wird die SEVIS-Gebühr nicht zurückerstattet; auch wenn der Visumsantrag abgelehnt wird, oder der Bewerber sich entscheidet, nach Ausstellung des Visums nicht in die Vereinigten Staaten zu kommen.

Wenn ein J-1 Exchange Visitor Visum beantragt und die SEVIS-Gebühr bezahlt wurde, dann aber die Erteilung eines Visums abgelehnt wurde, zahlt der Bewerber die SEVIS-Gebühr nicht noch einmal, wenn er sich innerhalb von 12 Monaten für die gleiche Art von Visumsprogramm erneut bewirbt.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Bearbeitungsgebühr DER GACCs

Hat der Bewerber seinen Antrag bei den GACCs eingereicht, wird die Bearbeitungsgebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr von $200 zurückerstattet, wenn der Antrag zurückgezogen und ein DS-2019 nicht ausgestellt wurde.

Wenn das DS-2019 Berechtigungszertifikat bereits ausgestellt wurde, der Bewerber aber noch kein J-1 Echange Visitor Visum erhalten hat, wird ihm bei einem Nichtantritt des Praktikums bzw. Trainings 50 % der regulären Visumgebühr zurückerstattet. 

Wenn das DS-2019 Berechtigungszertifikat ausgestellt wurde, die Ausstellung eines J-1 Exchange Visitor Visums aber vom US-Konsulat abgelehnt wurde, wird dem Bewerber 50 % der regulären Visumgebühr zurückerstattet. 

Wenn der Bewerber bereits das J-1 Exchange Visitor Visum erhalten hat und/oder mit einem J-1 Exchange Visitor Visum in die USA eingereist ist, wird die Visumsgebühr nicht, auch nicht anteilig, zurückerstattet.

Verlorene oder gestohlene Dokumente

Reisepässe, Visa und Ankunfts- und Abreise-Dokumente sind offizielle Reisedokumente, die im Besitz Reisender sein müssen, um das Land ihrer Staatsangehörigkeit und ihren rechtlichen Status in den USA vorweisen zu können. Sollten Sie eines dieser Dokumente verlieren, müssen Sie uns unverzüglich kontaktieren! Ebenso raten wir Ihnen, Kopien dieser Dokumente nach Ankuft in den USA anzufertigen.

Genauere Informationen zum Vorgehen im Falle verlorener oder gestohlener Dokumente finden Sie hier.